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Schüler-Graduierungen

Graduierungen werden in der IMAF-Branch Germany ausschließlich durch lizenzierte Prüfer mit IMAF-Prüferstempel und Prüfernummer durchgeführt. Die Graduierung erfolgt auf der offiziellen IMAF-Schülerurkunde und ist durch Eintrag und Stempel im IMAF-Budopass mit gültiger Jahressichtmarke zu bestätigen. Die Schülerprüfung wird auf einem entsprechenden Vordruck dokumentiert und dem Präsidium spätestens zwei Wochen nach der Prüfung zugänglich gemacht.

Schülergraduierungen oberhalb des grünen Gürtels bei Prüflingen von 12J und älter erfordern den Nachweis des Besuchs eines Deutschlandlehrgangs.Bei Kindern unter 12 Jahren ist der Lehrgang mindestens für Prüfungen ab Braun Vorraussetzung. Dieses Vorgehen ist bindend für Prüfer und Geprüfte. Nichtbeachtung führt zum Verbandsausschluss des Prüfers. Daher sind etwaig notwendige Abweichungen im Vorfeld mit dem Präsidium zu klären. 
Mitglieder von Dojos in der Probezeit können Schülerprüfungen nur unter Beisitz eines externen Prüfers abnehmen. Prüferlizenzen können erst nach der Probezeit gewährt werden. Die Probezeit beträgt mindestens 12 Monate.

Die lizenzierten Prüfer der IMAF-Germany sind in den einzelnen Stilrichtungen bis einschließlich Braungurt bzw. bis zum letzten Schülergrad prüfungsberechtigt!

Dan-Prüfungen ohne mehrheitlichen Beschluß des IMAF-Präsidiums sind unzulässig !

   

Dan-Graduierungen 1.-4. Dan

Alle Dan-Prüfungen vom 1. bis 4. Meistergrad, unabhängig von der Stilrichtung, werden in der IMAF-Branch Germany zentral an ein bis zwei Terminen im Jahr von einer nationalen Kommission unter Vorsitz eines Präsidiumsmitgliedes durchgeführt. Auf Antrag können Dan-Prüfungen vom 1.-4. Dan auch stilspezifisch einmalig im Kalenderjahr durch die Disziplinberater unter Beisitz eines Präsidiumsmitgliedes durchgeführt werden. Für die Dan-Prüfung ist der offizielle Antrag zu verwenden! 

Die Prüfung hat in Deutschland zu erfolgen. Prüfungen in anderen IMAF-Mitgliedsländern sind nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweiligen eigenen Ländervertreters möglich.
Dan Prüfungen können frühestens nach einem Jahr der Mitgliedschaft in der IMAF-Europe absolviert werden.

 

Voraussetzungen:

 

1. Dan

Mindestalter 16 Jahre

1. Kyu

2 Jahre Mitglied der IMAF oder Neumitglied

1 Jahr nach 1. Kyu oder Vorgabe Prüfungsprogramm

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

Bei Wettkampfdisziplinen ist eine Kampfrichterausbildung der IMAF nachzuweisen.

 

2. Dan

2 Jahre nach der Graduierung zum 1.Dan (Sho-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

  

3. Dan

3 Jahre nach der Graduierung zum 2.Dan (Ni-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

4. Dan

4 Jahre nach der Graduierung zum 3.Dan (San-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

  

Ausnahmen auf Antrag der jeweiligen Disziplin-Berater beim Präsidenten. Ausnahmen erfordern einen Mehrheitsbeschluß durch das Präsidium nach vorheriger Anhörung des Leiters der jeweiligen Beratergruppe.

  

Dan-Graduierungen 5.-8.Dan

Dan-Prüfungen vom 5. bis 8. Meistergrad werden ausschließlich auf internationalen Seminaren durch eine internationale Kommission der IMAF-Europe HQ geprüft ! Die entsprechenden Seminare sind gesondert ausgeschrieben. Hier ist ebenfalls das offizielle Formblatt zu verwenden und zum Mastermeeting des laufenden Jahres vorzulegen.

 

Voraussetzungen:

 

5. Dan

4 Jahre nach der Graduierung zum 4.Dan (Yon-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

  

6. Dan

5 Jahre nach der Graduierung zum 5.Dan (Go-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

Mindestalter 45 Jahre

6 Jahre IMAF-Mitgliedschaft

  

7. Dan

6 Jahre nach der Graduierung zum 6.Dan (Rokku-Dan)

Erfolgreiche technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

  

8. Dan

7 Jahre nach der Graduierung zum 7.Dan (Shichi-Dan)

Erfolgreiche Technische und theoretische Prüfung der Stilrichtung

  

Ausnahmen nur durch den IMAF-Europa-Kongress !

  

Dan-Graduierungen 9.-10.Dan

Graduierung erfolgt durch den Europakongress der IMAF Europe HQ

   

 

Dan-Anerkennung

Die IMAF-Europe erkennt alle nationalen Graduierungen der Mitgliedsländer an, sofern sie nach den Statuten der IMAF durchgeführt und durch die jeweilige technischen Beratergruppe genehmigt wurde.

Generell erfolgt die Anerkennung der IMAF-Germany durch Passeintrag ohne Urkunde! 
Bei Eintritt in die IMAF kann jedoch der 1.-4. Dan durch die IMAF-Germany mit der offiziellen IMAF-Germany-Dan-Anerkennungs-Urkunde anerkannt werden. Ab dem 5.Dan kann auf Antrag eine offizielle IMAF-Dan-Anerkennungs-Urkunde über den Europa-Kongress beantragt werden.

Erfolgt bei einer bestehenden Mitgliedschaft in der IMAF Europe eine Dan-Prüfung in einem anderen Verband, so wird diese nur anerkannt, wenn sie nach IMAF-Statuten abgehalten und zuvor schriftlich beim Präsidium beantragt wurde. Dabei ist die Möglichkeit zur Nennung eines offiziellen IMAF-Beisitzers an der Prüfungskommission dem Präsidium zu gewähren.

   

Ehren-Graduierungen

 

Ehrengraduierungen können frühestens nach dreijähriger IMAF-Mitgliedschaft gewährt werden.

Ab dem 4.Dan (Yon-Dan) können durch die Kommission der europäischen IMAF-Direktoren Ehrengraduierungen ausgesprochen werden. Die oben aufgeführten Wartezeiten sind dabei einzuhalten.

Ausnahmen nur durch den IMAF-Europa-Kongress !

 

   

Ehren-Titel

   

Der Kongress der IMAF Europe kann Mitgliedern für besondere Verdienste in den Kampfkünsten, für deren Einsatz in der IMAF Europe und herausragende Leistungen im Budo Ehren-Titel und Ehrengraduierungen aussprechen. Dies erfolgt durch den Europavorstand.

  

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